Parkhotel Schloss Meisdorf
Vollmitgliedschaft
Diese Entgeltordnung ist Bestandteil des Nutzungs-Spielberechtigungsvertrages. 1.a) Gebühren für Erwachsene ab 18 Jahre. Nicht für Spielberechtigte welche unter 1.c) der Entgeltordnung fallen.Das aufgeführte Nutzungsentgelt berechtigt zur Nutzung der Golfanlage bis 31.12. eines Vertragsjahres.
Einmalige Bearbeitungsgebühr Jährliches Nutzungsentgelt Einzelpersonen ab 18 Jahre 250,00€ 810,00€ Lebenspartner ab 18 Jahre 150,00€ 810,00€ Eintritt ab Juli für Einzelpersonen 250,00€ 695,00€ Eintritt ab August für Einzelpersonen 250,00€ 575,00€ Eintritt ab September für Einzelpersonen 250,00€ 370,00€ Eintritt ab Oktober für Einzelpersonen 250,00€ 240,00€ Wochenmitglied- schaft Mo-Fr (gültig außer Sa., 250,00€ 625,00€ Schnupper-Jahr Spielrecht bis 31.12. des Abschlussjahres Nur einmalige Nutzung möglich keine Gebühr 550,00€
1) NUTZUNGSENTGELT UND Gebühren
So. u.Feiertage)
2.) Zahlungen, Gebühren a.) Die Mitgliedschaft im Golfclub Schloss Meisdorf und dessen Jahresbeiträge sind nicht in der Nutzungsentgelt-und Spielberechtigungsgebühr des Betreibers enthalten und sind somit separat mit dem Golfclub abzuschließen und zu entrichten. b.) Das pro Kalenderjahr von jedem Spielberechtigten zu zahlende Nutzungsentgelt ist nach Rechnungslegung bis zum 15.01. eines jeden Jahres ohne Abzug an den Betreiber zu zahlen.
Bei Inanspruchnahme von monatlichen Zahlungen setzt dies eine Einzugsermächtigung voraus.
c.) Die einmalige Bearbeitungsgebühr ist bei Vertragsbeginn sofort ohne Abzug an den Betreiber zu zahlen bzw. eine Abschlagsvereinbarung zu treffen.
d.) Falls Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilen, wird bei Rechnungsstellung eine Verwaltungsgebühr von € 15,00 erhoben.
e. ) Für jede Mahnung bei Zahlungsverzug werden € 10,00 Verwaltungsgebühr erhoben
3.) MEHRWERTSTEUER Auf alle aufgeführten Entgelte dieser Entgeltordnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

